Sicherheits- und Gesundheitsschutz nach BaustVo
Seit mehr als 25 Jahren gibt es bereits die Baustellenverordnung, welche dazu dienen soll, die Sicherheit auf den Baustellen zu erhöhen. Hierfür ist vom Bauherren ein SiGeKo – im Amtsdeutsch „Sicherheits- und Gesundheitsschutz – Koordinator“ zu bestellen.
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Seit Ende 1998 ist die Baustellenverordnung als Gesetz in Kraft getreten. Hiernach ist der Bauherr verpflichtet eine „wesentliche Verbesserung“ der Sicherheit der auf der Baustelle für die Beschäftigten anzustreben.
Um dieses Ziel zu erreichen wird der SiGeKo als „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator“ sozusagen als weiterer Fachplaner bestellt.
Die Verpflichtung des Bauherren einen Sige – Koordinator zu bestellen ergibt sich aus verschiedenen Vorbedingungen z.B. Absturzhöhen, Gefahrstoffe, Montage von Fertigbauteilen (welche allerdings bei nahezu jedem Bauvorhaben ab Einfamilienhaus zutreffend sind). Der dann beauftragte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu untersucht die Planung nach sicherheitstechnischen Gesichtspunkten und plant Lösungen für die sichere Ausführung des Bauvorhabens. Er soll bei ungünstigen Planungen auf die sicherheitstechnischen Mängel hinweisen. Dadurch ist dem Planer / Architekten noch in der Planungsphase die Möglichkeit einer Umplanung bzw. Optimierung des Entwurfs gegeben.
Weiter überwacht er in der Ausführungsphase die Anwendung der sicherheitsrelevanten Vorschriften, sowie die Koordinierung der einzelnen Unternehmen.
Ein SiGe-Plan zeigt alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen der Baustelle auf, zeigt die zeitliche Verwendung und bietet eine Möglichkeit zur zeitlichen Koordinierung der notwendigen Einrichtungen. Weiter zeigt er bei Arbeitsabläufen, welche sich gegenseitig behindern, die Lösung zur sicheren Arbeit der verschiedenen Beschäftigten miteinander. Der Plan dient auf der Baustelle als Hilfsmittel, um den Einsatz der sicherheitstechnischen Hilfsmittel zu planen und einzusetzen.
Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass die Wartung und Unterhaltung des Gebäudes ein vielfaches der ursprünglichen Herstellungskosten betragen kann!
Für spätere Wartungsarbeiten (Kontrolle und Reparatur von Flachdächern, Fassadenreinigung, Dachrinnenreinigung, Schornsteinfegeraufstiege….) wird eine Unterlage mit den bei diesen Arbeiten nötigen sicherheitstechnischen Hilfsmitteln, Bedingungen und Handlungsanweisungen erstellt. Der Sinn dieser Unterlage ist das Erkennen und Bewerten von Wartungsarbeiten bereits in der Planungsphase. In dieser Phase besteht zuletzt noch die Möglichkeit, Bauteile umzugestalten um eine kostengünstige Wartung auf Dauer zu ermöglichen. Andererseits wird mit dieser Planung auch festgestellt, welche Einrichtungen baulich vorgesehen werden sollten, um spätere Betriebskosten zu minimieren.
Bei Umbauvorhaben im Bestand trifft man nahezu zwangsläufig auf in früheren Jahren verbaute Gefahrstoffe. Der Bauherr als „Verursacher der Baustelle“ ist dafür verantwortlich, evtl. vorhandene Schadstoffe zu lokalisieren, zu beproben und dann auch die daraus notwendigen Arbeitsschritte zu wählen. Auch hier kommt dem Sige – Koordinator die Aufgabe zu, den Bauherren zu unterstützen und zu beraten, wie mit den evtl. vorhandenen Gefahrstoffen umgegangen werden sollte.
Das Thema Asbest ist hinlänglich bekannt und einem Grossteil der Bürger bewusst. Es ist aber den wenigsten klar, in wie vielen Baumaterialien Asbest verarbeitet wurde. Es zählen neben den bekannten Kunstschieferbekleidungen auch viele Fliesenkleber, Anstriche, Putze, Klebe- und Abdichtungsmassen zu den abesthaltigen Produkten.
Neben dem wohl bekanntesten Gefahrstoff Astbest, sind insbesondere in der Nachkriegszeit bis ca. 1980 auch viele andere Produkte verwendet worden. Dazu zählen KMF (alte Mineralwolldämmung) oder PAK – das können alte teerhaltige Bitumenbahnen sein, gerne auch mit Asbestfasern durchsetzt. Ebnenso findet sich PCB in Dichtungsmitteln oder Formaldehyd z. B. in alten Spanplatten.