Bautechnik & mehr
Bautechnische Beratung und Planung, alles was mit Wärmeschutz – Schallschutz – Brandschutz und anderen bautechnischen Detailplanungen zu tun hat.
SiGe – Koordination
Seit Ende 1998 ist die Baustellenverordnung als Gesetz in Kraft getreten. Hiernach ist der Bauherr verpflichtet eine „wesentliche Verbesserung“ der Sicherheit der auf der Baustelle Beschäftigten anzustreben.
SiGe – Koordinator
Hierfür ist es bei bestimmten Vorbedingungen (welche allerdings bei nahezu jedem Bauvorhaben ab Einfamilienhaus zutreffend sind) erforderlich, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.
zu benennen. Dieser untersucht die Planung nach sicherheitstechnischen Gesichtspunkten und gibt Lösungen für die sichere Ausführung des Bauvorhabens. Er soll bei ungünstigen Planungen auf die sicherheitstechnischen Mängel hinweisen. Dadurch ist dem Planer / Architekten noch in der Planungsphase die Möglichkeit einer Umplanung gegeben.
Weiter überwacht er in der Ausführungsphase die Anwendung der sicherheitsrelevanten Vorschriften, sowie die Koordinierung der einzelnen Unternehmen.
SiGe – Plan
Ein SiGe-Plan zeigt alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen der Baustelle auf, zeigt die zeitliche Verwendung und bietet eine Möglichkeit zur zeitlichen Koordinierung der notwendigen Einrichtungen. Weiter zeigt er bei Arbeitsabläufen, welche sich gegenseitig behindern, die Lösung zur sicheren Arbeit der verschiedenen Beschäftigten miteinander. Der Plan dient auf der Baustelle als Hilfsmittel, um den Einsatz der sicherheitstechnischen Hilfsmittel zu planen und einzusetzen.
SiGe – Baumerkmalsakte (Unterlage)
Für spätere Wartungsarbeiten (Kontrolle und Reparatur von Flachdächern, Fassadenreinigung, Dachrinnenreinigung, Schornsteinfegeraufstiege….) wird eine Unterlage mit den bei diesen Arbeiten nötigen sicherheitstechnischen Hilfsmitteln erstellt. Der Sinn dieser Unterlage ist das Erkennen und Bewerten von Wartungsarbeiten in der Planungsphase. In dieser Phase besteht zuletzt noch die Möglichkeit, Bauteile umzugestalten um eine kostengünstige Wartung auf Dauer zu ermöglichen. Andererseits wird mit dieser Planungauch festgestellt, welche Einrichtungen evtl. schon baulich vorgesehen werden können, um spätere Betriebskosten zu minimieren.
Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass die Wartung und Unterhaltung des Gebäudes ein vielfaches der ursprünglichen Herstellungskosten betragen! Wir können diese Leistungen für Sie und Ihre Bauherren übernehmen. Fragen Sie nach einem unverbindlichen Angebot!
hier geht es weiter zu den infos zum Blower Door Test
https://www.hausbau-planung.de/bautechnik-mehr/blowerdoor-test/
Sind Ihre Energiekosten für Beheizung und Warmwasser in den letzten Jahren explodiert? So wie Ihnen geht es vielen Besitzern von Wohnungen aus den 60er, 70er oder 80er Jahren. Doch viele Häuser, welche in den letzten 50 Jahren entstanden sind, bergen ein enormes Einsparpotential bei der Verbesserung des Energiebedarfs. Bei vielen Gebäuden ist auch eine Sanierung bis hin zum heutigen Neubauniveau zu erreichen. Das bedeutet, dass für ein Wohnhaus aus den 60er Jahren eine Reduzierung des Energieverbrauchs auf 1/4 des Bestands möglich sein kann.
Wollen Sie eine Verbesserung des bestehenden Wärmeschutzes bei Ihrem Wohnhaus erreichen? Soll z.B. eine neue Heizungsanlage, ein neuer Aussenputz oder neue Fenster eingebaut werden? Ich berate ich Sie über die Möglichkeiten und eventuell sinnvolle weitergehende Maßnahmen, öffentliche Fördervoraussetzungen und vieles mehr.
Seit einigen Jahren wird das Einsparen von Energie bei Bestandsgebäuden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) gefördert. Die Beantragung dieser Förderungen ist vielfach von einem Energieausweis bzw. Wärmeschutznachweis abhängig. Diese Ausweise, die dazu gehörige Beratung vor Ort und die Hilfe zur Beantragung der Fördermittel werden durch uns fachgerech und kompetent begleitet
Wenn die Massnahmen festgelegt sind, werden die erforderlichen Handwerksleistungen – sofern sie nicht in Eigenleistung erbracht werden – ausgeschrieben und an die Handwerker Ihrer Wahl vergeben. Selbstverständlich übernehmen wir dazu auch die Kontrolle und Abnahme der erbrachten Leistungen.
In nahezu jedem Mietvertrag wird die gesamte Miete auf der Grundlage der Wohn- bzw. Nutzfläche berechnet. Das ist soweit auch in nicht zu beanstanden. Nur bleibt die Frage, ob die im Vertrag bekannt gegebene Fläche auch der tatsächlichen Fläche entspricht.
Die Berechnung der Wohn- oder Nutzfläche ist bei jedem Neubau im Bauantrag enthalten. Ob diese Berechnungen jedoch korrekt sind, wird seitens der Genehmigungsbehörden bei Erteilen der Baugenehmigung nicht geprüft. Bei vielen alten Gebäuden sind keine Unterlagen mehr vorhanden. Bei diesen muss man sich auf Angaben des Vermieters verlassen.
Man sieht schon daran, dass fehlerhafte Angaben – ob wissentlich oder nciht – vorprogrammiert sind!
Also liegt eine Überprüfung der Mietfläche im Interesse Beider, des Mieters und des Vermieters.
Für den Nachweis der Mietflächen werden mittels Lasermessung ein Raum, eine Wohnung oder auch das gesamte Haus exakt vermessen und je nach Anforderung auch in einer Zeichnung dargestellt. Die Ermittlung der Mietflächen erfolgt anschliessend per EDV aus dem Aufmass. Wenn man bedenkt, dass z.B. lediglich 3qm von 80qm Mietfläche falsch berechnet werden, können dies im Jahr Mehrkosten (oder auch Mindereinnahmen für Vermieter) von über 200 EUR bedeuten. Daneben sind die Kosten für dieses Aufmass vergleichsweise gering.
Mietfläche
Meistens wird beim Vermieten einer Wohnung die Größe derselben im Mietvertrag angegeben. Solange in diesem Mietvertrag jedoch nicht ausdrücklich auf die exakte Fläche Bezug genommen wird, ist diese keine „zugesicherte Eigenschaft“ dieser Wohnung.
Das heißt, in Mietverträgen, in welchen die Wohnfläche mit ca. xx m² angegeben ist, hat man keine Handhabe gegen den Vermieter und kann keine Mietminderung (allerdings für Mieter auch keine Mieterhöhung) geltend machen. Dies gilt allerdings nur noch bedingt bei Abweichungen über 10% der Mietfläche. Hier muss seit neuestem leider weiter relativiert werden: Viele Vermieter nehmen mittlerweile in Ihren Mietverträgen einen Passus auf, wonach die Flächenangabe lediglich einer weiteren Beschreibung der Wohnung dient. In einem vor dem BGH (Az: VIII ZR 306/09) verhandelten Fall stand im Mietvertrag, die Quadratmeterangabe diene „wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes“. Dieser Passus ist zulässig, eine Reduzierung der Miete wegen falscher Fläche demnach also nicht mehr zulässig.
Nebenkosten
Anders ist es bei den Nebenkosten. Wenn diese nach m² abgerechnet werden, dann ist die tatsächliche Wohnungsgröße massgebend. Diese Nebenkosten können auch nachträglich für einen gewissen Zeitraum angepasst werden. Das bedeutet auch eine mögliche Rückforderung zuviel gezahlterNebenkosten!
Berechnung der tatsächlichen Wohnfläche:
Es zählen alle Raumflächen über 2.00m Höhe zur Wohnfläche. Flächen, welche eine Höhe zwischen 1.00 und 2.00m aufweisen werden zur Hälfte angerechnet. Die Grundfläche von Treppen mit mehr als 3 Steigungen werden abgezogen. Mauerschlitze, Vorsprünge und sonstiges werden nicht gerechnet, wenn sie sehr klein sind. Heizkörpernischen werden erst zur Wohnfläche gezählt wenn sie sehr tief sind und bis zum Boden reichen. Dazu gibt noch einige speziellere Fälle auf die hier nicht eingegangen wird.
Vermieter
Ein Wort zu den Vermietern: Um sich vor Ärger zu schützen sollte man die Wohnungsfläche vor Abschluss eines neuen Mietvertrages prüfen lassen. Es könnte ja auch sein, daß die Wohnung größer wird als vorher. Aus der täglichen Praxis gibt es einige dieser Fälle.
Möchten Sie die genaue Wohnfläche Ihrer Wohnung kennen? Setzen Sie sich mit mir in Verbindung!
Ihre Mieter in Ihren Wohnungen beschweren sich über zu feuchte Räume? Ist gar schon Schimmelbefall festzustellen? Immer wieder wird auf ein schlechtes Lüftungsverhalten verwiesen, leider aber auch fast immer ohne dies zu belegen.
Hier liegt der Ansatz des Lüftungsloggers. Das Gerät ist klein und einfach. Es wird – nach Zustimmung des Mieters – in einem oder zwei Räumen der Wohnung plaziert. Einige Zeit später werden die Logger entfernt, ausgelsesen und die gemessenen Daten in einem Bericht zusammengefasst.
Mit diesem Bericht kann dem Mieter dann schwarz auf weiss belegt werden, wie er sein Lüftungsverhalten ändern sollte.
Bei jedem Bauvorhaben, bei dem die wärmeübertragenden Umfassungsflächen verändert werden ist ein Nachweis der Energieeinsparung aufzustellen. Zu diesem Thema arbeiten wir mit verschiedenen Büros zusammen, welche sich auf diese Leistung spezialisiert haben.
Jeder Vermieter muss dem Mieter vor dem Vertragsschluss einen Energieausweis vorlegen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten der Nachweisführung wie Bedarfs- oder Verbrauchsabhängige Nachweise. Auch dafür sind wird gerne behilflich.
Ein Nachweis des konstruktiven Brandschutzes ist für Einfamilienwohnhäuser (normalerweise) nicht erforderlich. Jedoch steigen die Anforderungen an den konstruktiven Brandschutz bei (auch nur teilweise) gewerblich genutzten Objekten und Mehrfamilienwohnhäusern. Zudem sind die Anforderungen von Bundesland zu Bundesland verschieden, die Vorgaben der Versicherer weichen teilweise darüber hinaus von den geltenden Bauvorschriften ab. Dies gilt es alles zu berücksichtigen.
Bei aufwändigen Bauvorhaben (grosse Geschäftsbauten, Wohnanlagen etc.) ist ein Brandschutzkonzept erforderlich welches neben den konstruktiven Besonderheiten auch Rettunsgwege, Brandmeldeanlagen usw. beinhaltet. Für diese Nachweise arbeiten wir in aller Regel mit spezialisierten Büros zusammen und entwickeln mit diesen die Lösungen für einen sachgerechten und wirtschaftlichen Brandschutz.
Im Zuge der europäischen Harmonisierung vieler Baunormen werden auch die Normen zum Brandschutz (DIN 4102 und andere) überarbeitet. Es wird sich in Bezug auf die Ausführung von Bauteilen voraussichtlich nicht all zu viel ändern. Das Problem wird sein, dass der Nachweis des Funktionstüchtigkeit auf die Hersteller verlagert wird. Das heisst, dass z.B. ein Hersteller von Trockenbaukonstruktionen Angaben daüber macht, welche Wandkonstruktion seiner Produktpalette welchen Brandschutz erfüllt. Diese Konstruktion muss dann aber auch mit genau diesen Produkten verarbeitet werden. Ein Beispiel zu diesen Konstruktionen sehen Sie auf der Seite des Gipskartonherstellers danogips. In den dort einsehbaren Broschüren sind viele Konstruktionen exakt beschrieben. Diese müssen wie beschrieben ausgeführt sein, um die Anforderung an den Brandschutz zu erfüllen.
Gerade in der heutigen Zeit wird Schallschutz bzw. Schutz gegen Außenlärm wieder mehr in den Vordergrund gerückt. Auch wenn in den letzten Jahren das meiste Interesse der Energieeinsparung gewidmet wird, gewinnt der Stellenwert des Schallschutzes doch kontinuierlich an Bedeutung. Lärm aus Nachbarwohnungen, Strassenlärm oder Lärm von naheliegenden Industriebetrieben will keiner mehr akzeptieren.
Das eigentlich gefährliche am Lärm ist, dass er gesundheitsschädlich ist. Das insbesondere, weil man sich entgegen landläufiger Meinung nicht an Lärm gewöhnen kann. Anwohner einer Autobahn sind oft der Meinung, das sie sich mit dem ständigen Geräuschpegel arrangiert hätten, diesen eigentlich nicht mehr wahrnehmen. Wir können unsere Ohren nicht abschalten! Sämtliche Geräusche werden wahrgenommen. Nur weil diese uninteressant sind blendet unser Gehirn sie aus.
Lärmbelästigungen zu vermeiden ist in den meisten Fällen gar nicht so aufwändig wie vielleicht vermutet, man sollte sich nur im Vorfeld der Planung mit diesem Thema auseinandersetzen, da eine Sanierung im Bestand sehr aufwändig ist.
Da ist zum Beispiel eine luftdichte Gebäudehülle – siehe dazu auch das Thema Luftdichtheits – Test – ein wichtiger Aspekt. Dort wo Luft einströmen kann, wird auch Aussenlärm durchgeleitet.
Eine Holzbalkendecke ist schön. Ein ausreichender Schallschutz einer solchen Konstruktion ist dagegen nicht ganz so einfach zu realisieren wie bei einer Betondecke. Es ist aber durchaus möglich, man muss nur von vorne herein für das Thema sensibel sein.
Wier erstellen gemeinsam mit Fachingenieuren für Ihren Neu- oder Umbau alle nötigen Nachweise des konstruktiven Schallschutzes gem. DIN 4109. Selbstverständlich können wir auch beratend bezüglich Schallschutzverbesserungen eines bestehenden Gebäudes tätig werden.
Weitere Informationen zu Lärm finden Sie auch auf der Internetseite der deutschen Gesellschaft für Akustik. Grundsätzliches zu dem Thema fnden Sie auf der Seite der wikipedia zum Thema Lärm
Bewehrungs- und Schalpläne werden mit mit einem selbst erstellten Statikmodul unter Autocad erstellt. Zu den Plänen gehören ebenso die Stahl- und Mattenlisten. Die Bewehrungsplanung erfolgt nach der Statischen Berechnung bzw. den konstruktiven Anforderungen an das Gebäude.