Bauplanungsbüro
Oft ist es so, dass über viele Jahre diverse Um- und Anbauten an Gebäuden vorgenommen worden sind, welche eigentlich genehmigungspflichtig gewesen wären. Insbesondere in den 60-80er Jahren wurde viel gebaut, geändert und umgebaut ohne sich um bestehende Genehmigungspflichten zu kümmern. Diese Gebäude wechseln heute durch den anstehenden Generationswechsel in großer Zahl den Besitzer oder werden grundsaniert. Daher entstehen Schwierigkeiten häufig erst dann, wenn das Gebäude veräußert werden soll, oder aber eine größere Umbaumaßnahme ansteht.
Es gibt eine Vielzahl von Anlässen welche aufdecken, dass ungenehmigte Gebäudeteile legalisiert werden müssen. Das muss nicht der ‚böse‘ Nachbar sein, welcher die Bauaufsichtsbehörden darauf hinweist. Auch behördliche Prüfungen – zum Beispiel zum Brandschutz – an Gebäuden können aufdecken, dass ungenehmigte Änderungen vorliegen. Sehr häufig wird beim Verkauf seitens der Käufer verlangt, dass nur ein vollständig genehmigter Zustand gekauft wird.
Es gibt leider einige Fallstricke, die eine Legalisierung verhindern können. Eine Legalisierung wird zum heute gültigen Baurecht erfolgen. Wenn die ungenehmigte Baumaßnahme aber Jahrzehnte zurückliegt, können bauliche Anforderungen die einst einfacher waren (zum Beispiel bei Brandschutz, Wärmeschutz oder Grenzabständen) heute dazu führen, dass eine Genehmigung nur unter Auflagen zur Nachrüstung erteilt werden kann.
Die Versäumnisse der letzten Jahre holen die Eigentümer einer Immobilie also mittlerweile ein. Hier gilt es, zuallererst einmal zu prüfen was überhaupt vom genehmigten Stand abweicht und ob die vorgenommene Änderung grundsätzlich genehmigungsfähig sein könnte. Im schlimmsten Fall müsste der alte Stand wiederhergestellt, also zurückgebaut, werden. Ist diese Prüfung abgeschlossen, kann der aktuelle Stand im Rahmen einer Legalisierung nachträglich genehmigt werden.
Sollten Sie sich also mit dem Gedanken tragen, Ihre Immobilie veräußern zu wollen, oder planen Sie eine größere Maßnahme, erkundigen Sie sich vorab, inwiefern eine Legalisierung möglich ist. Gerne stehe ich Ihnen natürlich mit Rat und Tat zur Seite.
Für nahezu jedes Gebäude ist hierzulande eine Baugenehmigung erforderlich. Gemeinsam entwickeln wir einen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Vorentwurf. Ihre Anforderungen an den Entwurf, Flächen und Grössen von Räumen, Ausrichtung der Räume und Fenster, Lage im Grundstück und zu den Himmelsrichtungen, Gestaltung innen wie aussen und vieles mehr finden Berücksichtigung bei der Planung.
Der Entwurf wird in einigen Planungszyklen zur ausgereiften Entwurfsplanung und im weiteren Schritt zur Ausführungsplanung weiterentwickelt.
Zur Fertigstellung des Entwurfs werden noch viele weitere Details, wie z.b. die Bauweise (Massivhaus, Holzrahmenhaus, Blockhaus) oder die energetische Qualität des Gesamtgebäudes gemeinsam festgelegt. Wenn alle diese Aspekte in der Planung berücksichtigt worden sind, wird der zur Baueingabe erforderliche Bauantrag bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht
Während der Planung wird auf den jeweiligen Planungsstand aufbauend aus einer Kostenschätzung eine genauere Kostenermittlung, um von vorne herein sicher zu sein, dass das geplante Budget nicht überschritten wird.
Im Verlauf der Planung werden auch fotorealistische Visualisierungen, auch genannt Renderings, des späteren Gebäudes erstellt. Sie sehen schon im Planungsstadium, wie das fertige Objekt hinterher wirkt. Dabei können Farb- und Materialsimulationen aber auch Sonnenstandssimulationen in die Entscheidung mit einfließen.
Nachdem dann die Baugenehmigung erteilt ist, kann es mit dem Bau zügig losgehen.
Die meisten Menschen wollen auch in späteren Jahren noch in Ihren eigenen 4 Wänden ihren Lebensabend geniessen. Allerdings ändern sich die Bedürfnisse der Menschen im Laufe des Lebens. Die barrierefreie Bauweise hilft jedem, den Alltag besser oder auch bequemer zu bewältigen.
Aber auch bei einem Neubau bedeutet eine von vorne herein barrierefreie Planung einen deutlich erhöhten Wohnkomfort. Die barrierefreie Bauweise muss dabei nicht teuer sein, vielmehr kommt es auf die geschickte Anordnung und Aufteilung von Bauteilen und Räumen an. Auch heisst barrierefrei nicht rollstuhlgerecht.
Es wird immer öfter der Wunsch nach einer Anpassung der bestehenden Wohnng auf die aktuellen oder späteren (erwarteten) Lebensverhältnisse laut. Einige Förderprogramme bieten zudem auch finanzielle Anreize. Eine Anpassung der Wohnung oder des Hauses kann in vielfältiger Form erfolgen. Klein
Andere Umbauten wie die Vergrösserung des Bades um dieses vollständig barrierefrei oder gar rollstuhlgerecht nutzen zu können, bedeuten schon einen erheblich grösseren Aufwand, einhergehend mit der fachgerechten Planung.
Auch erforderliche Umbaumassnahmen der Küchenbereiche, um sich trotz mangelnder Beweglichkeit im Alter noch selber versorgen zu können, sind vielfach relativ leicht vorzunehmen, es kann aber je nach Bestand auch recht aufwändig werden. Hier ist von Vorteil, wenn man damals bei der Planung und Einrichtung des Hauses oder der Wohnung schon ein wenig an später gedacht hat.
Barrierefreies Bauen hat in jungen Jahren nichts damit zu tun, dass man nicht individuelle Vorlieben auch verwirklichen kann. Vielmehr ist z. B. ein schon in jungen Jahren barrierefreie gebautes Bad durchaus sehr angenehm zu nutzen. Die Bewegungsflächen, welche man später zwingend benötigt, bedeuten in jungen Jahren mehr Komfort. Dabei ist der Platzbedarf bei geschickter Planung nicht erheblich.
Ganz nebenbei kann man bei einigen Umbauten auch mit Fördermitteln rechnen. Gerne berate ich Sie in Ihren eigenen 4 Wänden oder auch beim Neubau zu diesem Thema.
ere Umgestaltungen wie schwellenlose Duschen oder schwellenlose Austritte können meist mit relativ wenig Aufwand zu einem erhöhten Wohnwert führen.
Aus den mit dem Bauherrn festgelegten Wünschen und unter Einbeziehung der Handwerker werden ausführungsreife und rationell zu verwirklichende Planungslösungen erarbeitet. In den Plänen sind alle für die Ausführung des Projektes notwendigen Angaben eingearbeitet. Die Anforderungen aus der Baugenehmigung, aus Statik, Wärme-, Schall– und Brandschutz werden in diesen Plänen zusammengeführt. zu diesen Plänen gehört auch die Ausarbeitung von Detailkonstruktionen.
Zur Koordination der Baustelle und zur Überwachung der Handwerksunternehmen ist in den allermeisten Fällen eine Bauüberwachung bzw. Bauleitung erforderlich. Dabei wird geprüft ob Termine eingehalten werden und ob die ausgeführten Arbeiten den geltenden Normen oder der vorher erstellten Planung und den erstellten Ausschreibungen bzw. Angeboten entsprechen.
Gerade in den Bereichen eines Gebäudes, in welchen unterschiedliche Gewerke aufeinander treffen ist eine Kontrolle meist unerlässlich. In der Ausführungsplanung sind die kritischen Details der Ausführung zeichnerisch dargestellt, trotzdem entstehen immer wieder Unklarheiten bezüglich der Ausführung oder aber einfach nur in der Frage ‚wer macht was?‘.
So wird am Ende sichergestellt, dass Sie in einem mangelfreien Haus wohnen. Sollte doch einmal was schieflaufen, ist die Überwachung dafür da, diese Mängel frühzeitig zu erkennen und mit den Handwerkern Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Eine exakte Ausschreibung die einzige realistische Möglichkeit, wirklich vergleichbare Angebote von Handwerksunternehmen einzuholen. Jeder Handwerker erhält die gleiche Grundlage für die Ausarbeitung seines Angebotes mitsamt einer Massenermittlung und genauer Spezifikation der auszuführenden Arbeiten. Im Anschluss an die Abgabe der Angebote werden über Preisspiegel die wirtschaftlichsten Anbieter ermittelt. Die Entscheidung, welche Handwerker letztendlich ‚zum Zuge kommt‘ verbleibt natürlich einzig bei Ihnen als Bauherr.
Die Ausarbeitung dieser Ausschreibungen erfolgt teils rechnergestützt über CAD – Zeichnungen über die mittlerweile wohl bei allen Planungsbüros üblichen 3d-Gebäudemodelle. Die darauf aufbauende Ausführungsplanung gibt die in Textform beschriebenen Detailausführungen zeichnerisch wieder.