Planen und Begleiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen nach der Baustellenverordnung.
Seit Ende 1998 ist die Baustellenverordnung als Gesetz in Kraft getreten. Hiernach ist der Bauherr verpflichtet eine "wesentliche Verbesserung" der Sicherheit der auf der Baustelle Beschäftigten anzustreben.
Hierfür ist es bei bestimmten Vorbedingungen (welche allerdings bei nahezu jedem Bauvorhaben ab Einfamilienhaus zutreffend sind) erforderlich, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator